Der Paritätische informiert Mitgliedsorganisationen und andere Interessierte mit seinen Fachinformationen regelmäßig über Neuigkeiten im Sozial- und Gesundheitswesen sowie über Aktivitäten des Verbands. Nun gibt es die Fachinformationen auch in Leichter Sprache. Ein Projekt, das zur besseren Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung beitragen soll.

Leichte Sprache gehört zur Barrierefreiheit: Sie ermöglicht Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen Einschränkungen beim Lesen oder Lernen haben, Informationen besser zu verstehen und am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Leichte Sprache zeichnet sich vor allem durch kurze, einfache Sätze aus. Die Lesbarkeit wird beispielsweise durch größere Schrift und höheren Zeilenabstand erleichtert. Der Text wird durch Absätze strukturiert und durch Illustrationen ergänzt. Fachwörter gilt es zu vermeiden; geht das nicht, müssen sie erklärt werden.

Übertragung statt Übersetzung

Bei Übersetzungen in Fremdsprachen gilt es, möglichst nah am Originaltext zu bleiben. Das ist bei der Leichten Sprache anders: Hier greifen die Übersetzer*innen viel stärker in den Ursprungstext ein. Durch erklärende Beispiele kann ein Text länger werden oder Informationen können wegfallen, weil sie die für die Zielgruppe unwichtig sind. Treffender wäre es daher auch, von Übertragung statt von Übersetzung zu sprechen.

Themen-Vielfalt der Fachinformationen

Die Themen der Paritätischen Fachinformationen sind so vielfältig wie die Mitgliedsorganisationen des Verbands und deren Arbeitsfelder. Das Spektrum reicht von Meldungen zur Sozialpolitik über Hinweise auf neue Publikationen bis zu Ankündigungen von Fachtagungen, Aktionstagen und Kampagnen. Einen Schwerpunkt bilden gesetzliche Neuerungen. Was plant die Bundesregierung? Was bedeuten neue Gesetze für die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen? Und welche Folgen haben sie beispielsweise für die Menschen in Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung oder Kindertagesstätten? Das geht von der Einführung des Bürgergelds über die Erhöhung des Mindestlohns bis zum Hinweisgeberschutzgesetz. Vor allem solch ein Bandwurm-Wort lässt schon erahnen: Rechtliche Fachbegriffe und komplexe Sachverhalte in Leichter Sprache zu erklären, ist keinesfalls ein leichtes Unterfangen.

Von der Auswahl bis zur Prüfung

Wichtig war es vor Projektstart, zunächst einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, nach dem Fachinformationen für die leichtsprachliche Aufbereitung ausgewählt werden. Zentrale Fragen sind beispielsweise: Betrifft das Thema die Zielgruppe ganz konkret? Etwa die Erhöhung bestimmter Sozialleistungen? Geht es um Informationen, die für die gesellschaftliche Teilhabe und politische Meinungsbildung wichtig sind? Oder ist die Information nur für Fachkräfte interessant? Die Übersetzer*innen vom beauftragten Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache der Saarbrücker reha GmbH haben einen kurzen Draht zu Menschen aus der Zielgruppe und beziehen diese in die Themenauswahl ein.

Die Prüfgruppe der Reha-GmbH in Saarbrücken macht sich stark für Leichte Sprache. Foto: Reha GmbH

Im zweiten Schritt geht es ans Übertragen einer Fachinformation in Leichte Sprache. Der so entstandene Text wird nun zweimal überprüft. Ist er wirklich leicht verständlich? Sind auch alle Fakten richtig wiedergegeben? Die Verständlichkeit können am besten die Expert*innen für Leichte Sprache beurteilen: Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache hat drei Prüfgruppen, in denen Menschen mit Lernschwierigkeiten die Texte Zeile für Zeile bearbeiten. Bleiben sie an Wörtern mit bestimmten Buchstaben-Kombinationen hängen? Dann müssen zusammengesetzte Wörter vielleicht doch mit einem Bindestrich versehen werden. Kommen die Informationen richtig an? Oder war eine Erklärung noch nicht konkret genug? Passen die Illustrationen zum Text? Die Prüfer*innen geben wichtige Hinweise für die Optimierung des Textes. Ist diese erfolgt, muss die Leichte-Sprache-Version der Fachinformation noch die zweite Hürde nehmen: Die Fachreferent*innen des Paritätischen prüfen vor der Freigabe, ob auch alle Fakten auch inhaltlich stimmen. Vor allem bei Texten mit vielen Rechtsbegriffen und komplexen Förderregeln kann es sein, dass noch einmal nachgeschärft werden muss und überarbeitete Textpassagen noch einmal in die Prüfgruppe gehen.

Informationen an die Zielgruppe bringen

Und wie kommen die Texte in Leichter Sprache nun zur Zielgruppe? Zum einen werden sie auf der Homepage des Paritätischen unter der Rubrik Leichte Sprache veröffentlicht und können dort direkt gelesen oder auch abonniert werden. Zum anderen werden sie mit dem wöchentlichen Newsletter des Verbands verschickt. Im Verteiler sind hauptsächlich Fachkräfte in der sozialen Arbeit sowie im Pflege- und Gesundheitsbereich, Geschäftsführer*innen, Einrichtungs- oder Abteilungsleitungen. Sie sind wichtige Multiplikator*innen, weil sie die Infos in Leichter Sprache (ausdrucken und) innerhalb ihrer Einrichtungen an die Zielgruppe weiterleiten können. Abonniert werden können die Neuigkeiten per Aboformular auf der Leichte-Sprache-Seite beim Paritätischen ganz unten. Das Projekt wird finanziell gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Diesen Blogbeitrag gibt es auch in Leichter Sprache.

Autor*in

Ulrike Bauer

Journalistin und zertifizierte Übersetzerin für Leichte Sprache
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

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